Mitgliedsbeiträge und Anmeldeformulare
Bitte füllen Sie das jeweilige Formular in Blockschrift aus oder nutzen Sie die Möglichkeit das Formular am Bildschirm auszufüllen und erst dann auszudrucken.
Senden Sie das ausgedruckte Formular an den Vorstand der Seglervereinigung Kiel e. V., Jörg Ahrend, Hindenburgufer 215, 24106 Kiel oder geben Sie es im Briefkasten / Geschäftszimmer der SVK ab.
Der Vorstand behält sich vor, Sie zu einem persönlichen Gespräch einzuladen.
(Um das entsprechende Formular aufzurufen, bitte auf das jeweilige Symbol hinter den Überschriften klicken)
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied
300 € Aufnahmegebühr
150 € Mitgliedsbeitrag
Kleines Mitglied
Familienmitglied
Jugendmitglied
Aufnahmebedingungen
Aufnahmebedingungen
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich dem geschäftsführenden Vorstand einzureichen. Zu einer persönlichen Vorstellung wird der Bewerber vom Vorstand eingeladen.
Der Aufnahmeantrag wird sechs Wochen im Clubhaus ausgehängt. Den Mitgliedern steht es frei, innerhalb dieser Frist Einsprüche gegen die Aufnahme geltend zu machen. Wird kein Einspruch erhoben, kann der Bewerber aufgenommen werden.
Erscheinen Bewerber nicht zur persönlichen Vorstellung und erfolgt keine Nachricht, so werden deren Aufnahmeanträge nach drei Monaten ungültig.
Der Vorstand hat auf jeden Fall das Recht, die Aufnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Aufnahme wird erst mit der Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam!
Erfolgt die Aufnahme in der ersten Hälfte eines Jahres, so ist der unteilbare Jahresbeitrag bis zum 30. Juni des Jahres, bei Aufnahme in der zweiten Hälfte des Jahres bis zum 30. November des Jahres zu entrichten.Der Einzug der Gebühr erfolgt gemäß Versammlungsbeschluss grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren!
Neu aufgenommene Bootseigner haben umgehend das Yachtregisterformular auszufüllen und einen Standerschein zu beantragen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Standerscheines ist der Besitz eines gültigen Bootsführerscheines.
Mit der Aufnahme ist eine Verpflichtung der Segler-Vereinigung Kiel e.V. auf Zuteilung von Sommerliegeplätzen und/ oder Winterlagerplätzen nicht verbunden. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der Hafenordnung der SVK.
Die zur Zeit gültigen Satzungen, Beschlüsse und sonstigen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Vereinsordnung sind anzuerkennen.
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ordentliches |
kleines Mitglied |
Familienmitglied |
Aufnahmegebühr: |
300,00 € |
5,00 € |
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Jahresmitgliedsbeitrag (unteilbar): |
150,00 € |
50,00 € |
75,00 € |
Stand: 15. Mai 2007
Für Schüler, Auszubildende und Studenten kann der Jahresmitgliedsbeitrag auf Antrag unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen um 50% ermäßigt werden!
Die Aufnahmegebühr wird einmalig erhoben, die Mitgliedsbeiträge werden jährlich per Lastschriftverfahren eingezogen.
Meldeformulare
Hier werden Formulare zum Download angeboten. Zum Lesen dieser Formulare benötigen Sie z. B. den Acrobat Reader (
Link zum Download) oder den FoxIt-Reader (
Link zum Download).
Bitte in Blockschrift ausfüllen (oder am Bildschirm) und bis zum im Formular genannten Datum an die Seglervereinigung Kiel e. V., Segelwart Frank Fischer, Hindenburgufer 215, 24106 Kiel senden oder im Briefkasten / Geschäftszimmer der SVK abgeben.
Sommerliegeplatz
Sommerliegeplatz
Antrag auf Zuweisung eines Wasserliegeplatzes für die Sommersaison (15.03. bis 12.11. eines jeden Jahres)
Abgabeschluss: 31. Januar des betreffenden Jahres
Winterliegeplatz
Winterliegeplatz
Antrag auf Zuteilung eines Winterlagerplatzes im Winterhalbjahr.
Abgabeschluss: 01. September des betreffenden Jahres
Mit dem Antrag ist für das Winterlager in der Kösterallee die dort geltende Winterlagerordnung anerkannt.
Schiffsregister & Standerschein
Schiffsregister & Standerschein
Änderung zum Schiffsregister der SVK
Antrag auf Ausstellung eines Standerscheines
Wenn Sie ein neues Boot kaufen und hier im Verein lagern bzw. aufbewahren wollen, müssen Sie eine solche Änderungsmeldung ausfüllen.
